AGB
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Steuerungstechnik StG GmbH & Co. KG (shop.steuerungstechnik-stg.de) und den Verbrauchern und Unternehmern, die über unseren Shop Waren kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(1) Die Angebote im Internet stellen ein verbindliches Angebot an Sie dar, Waren zu kaufen.
(2) Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons nehmen Sie das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags an. Sie können den Kaufvertrag aber auch telefonisch oder per Telefax schließen.
(1) Die Angebote im Internet stellen ein verbindliches Angebot an Sie dar, Waren zu kaufen.
(2) Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons nehmen Sie das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags an. Die Produkte werden danach zum sofortigen Download bereitgestellt.
Nach dem Kauf des Produkts gibt es keine zeitliche Begrenzung für den Download. Sie können nach der Freischaltung jederzeit über Ihren Kunden-Login auf den Link zugreifen und das Produkt herunterladen.
Sie können das Produkt zweimal herunterladen.
Die Downloadprodukte sind kopiergeschützt. Dieser Kopierschutz darf auch nicht umgangen werden, um Privatkopien auf anderen Trägermedien anzufertigen.
Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden LogIn-Bereich (im Loginbereich) zugreifen.
Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Diese Regelung gilt nicht für Downloadprodukte.
Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, wenn Sie Kaufmann sind.
Wir sind bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Erweiterte StG AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Steuerungstechnik StG Georg Strotmann
I. Anwendungsbereich
1. Allen unseren Lieferungen und Leistungen, auch solchen aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, liegen ausschließlich nachfolgende Verkaufsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung zugrunde.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von diesen Bedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers widersprechen wir ausdrücklich. Solche Bedingungen erhalten auch keine Geltung dadurch, dass wir unsere Lieferung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos ausführen.
II. Angebot, Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind in jeder Beziehung freibleibend.
2. Aus dem Angebot oder dazugehörigen Unterlagen (z. B. Abbildungen, Zeichnungen u. Ä.) sich ergebende Angaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet sind. An allen Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen - gleich in welcher Form - behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.
3. Bestellungen des Auftraggebers können von uns innerhalb von 14 Tagen ab Zugang durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware angenommen werden. Im Sinne dieser AGB gelten auch Erklärungen per Telefax oder E-Mail als schriftlich.
III. Lieferzeit
1. Soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, handelt es sich bei von uns angegebenen Lieferzeiten um ca.-Fristen bzw. ca.-Termine. Diese gelten ab Werk. Angegebene Lieferzeiten sind reine Werktage, ohne Berücksichtigung von Wochenenden und an unserem Sitz geltenden gesetzlichen Feiertagen. Die Einhaltung von Lieferterminen setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und insbesondere der Auftraggeber die ihm obliegenden Verpflichtungen (etwa Beibringung erforderlicher behördlicher Bescheinigungen und Genehmigungen, Anzahlung, Vorarbeiten) erfüllt hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, verlängert sich die Lieferzeit angemessen, soweit nicht wir die Verzögerung zu vertreten haben.
2. Die Einhaltung von Lieferterminen steht des Weiteren unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung; zeigen sich Umstände, die eine Verzögerung befürchten lassen, werden wir den Auftraggeber unverzüglich informieren.
3. Höhere Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen und sonstige Ereignisse, die zu einer Verhinderung, Behinderung oder wesentlichen Erschwerung unserer Leistung führen, berechtigen uns zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit einschließlich einer erforderlichen Anlaufzeit. Gleiches gilt für entsprechende Ereignisse im Bereich unserer Vorlieferanten. Wir werden den Auftraggeber von derartigen Umständen umgehend informieren. Der Auftraggeber kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir aufgrund dieser Umstände vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern, im Falle der Nichterklärung kann der Auftraggeber selbst vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
4. Kommen wir in Lieferverzug oder wird uns die Lieferung aus sonstigen, von uns zu vertretenden Gründen unmöglich, ist unsere Haftung auf Schadenersatz nach Maßgabe der Ziff. XIII. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt. 5.Bestellt der Auftraggeber bei uns ein nach seinen Anforderungen hergestelltes Einzelstück (nachfolgend „Prototyp“ genannt), setzt die Einhaltung von Lieferfristen voraus, dass uns vor Beginn der Lieferfrist das komplett lückenlose Lastenheft übergeben wurde und alle technischen und kaufmännischen Fragen zuvor abgeklärt wurden. Von uns angegebene Lieferfristen gelten erst ab dem Zeitpunkt, in dem die vollständige Dokumentation vorliegt. Bei Änderung des Angebotsumfangs vor Zustandekommen des Vertrages aufgrund von Kundenwünschen bzw. bei nachträglichen Erweiterungen oder Änderungen des gewünschten Lieferumfanges bedürfen auch Liefertermine der Neuabstimmung, die zu dem ursprünglichen Leistungsumfang angegebene Liefertermine verlieren in diesem Fall ihre Gültigkeit. Änderungen und Erweiterungen des angebotenen bzw. vereinbarten Leistungsumfanges bedürfen zum Nachweis der schriftlichen Bestätigung sowie der vorherigen Vereinbarung der durch die Änderungen geänderten Preise.
IV. Preise
1. Unsere Rechnungen sind sofort - innerhalb von acht Tagen nach Rechnungszugang - ohne Abzug zu zahlen.
2. Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Fracht und Verpackung. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferung auch zuzüglich Zöllen sowie sonstigen Gebühren und anderen öffentlichen Abgaben. Bei innergemeinschaftlichen und internationalen Geschäften weichen die Verkaufspreise von den nationalen Preisen ab.
3. Die Preise umfassen den vereinbarten Leistungsumfang, unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber mitgeteilten (Montage-) Bedingungen. Änderungs-, Mehr- und Sonderleistungen, insbesondere auch aufgrund von nichtzutreffenden Angaben des Auftraggebers hinsichtlich der Montagebedingungen, werden gesondert berechnet.
4. Ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
5. Sollten sich aufgrund von bei Vertragsschluss nicht absehbaren Umständen die Kostenverhältnisse ändern, insbesondere Rohstoff- oder Lohnkosten steigen, sind wir berechtigt, eine angemessene Preisanpassung, maximal jedoch 5 % des vereinbarten Preises, vorzunehmen.
6. Zahlung durch Scheck oder Wechsel wird nur im Einzelfall aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung akzeptiert. Schecks und Wechsel werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Für die Annahme von Schecks wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rechnung vereinbart.
7. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden insoweit zu, als sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
8. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
9. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch die die Bezahlung unserer offenen Forderungen gegen den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen. Die Rechte im Fall des Zahlungsverzuges nach erfolgloser Fristsetzung, insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag, bleiben unberührt.
V. Versand und Verpackung
1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, wird Ware von uns nach unserem billigen Ermessen verpackt. Verpackung wird billigst berechnet und nicht zurückgenommen.
2. Besondere Verpackungen bzw. besonderer Versandschutz sind gesondert zu vereinbaren.
3. Wird eine besondere Versandart, z. B. per Nachtexpress, gewünscht, bedarf dies gesonderter Vereinbarung.
4. Sämtliche Versandkosten werden, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, zusätzlich zu unseren angegebenen Preisen berechnet.
5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht auf den Auftraggeber über, wenn die Ware an die Transportperson übergeben wird. Wünscht der Auftraggeber eine Transportversicherung, ist diese von ihm auf eigene Kosten zu veranlassen und abzuschließen.
6. Wir behalten uns vor, zusätzlich entstandene Kosten bei Paketrückläufern aufgrund Annahmeverweigerung, Nichtannahme bzw. nicht möglicher Zustellung oder falsch angegebener Lieferadresse dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
VI. Teillieferungen
Teillieferungen werden von uns nicht vorgenommen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher, auch zukünftig entstehender Forderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung, einschließlich aller Nebenforderungen, das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware zurückzunehmen und zu verwerten. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Auftraggebers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.
2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, nicht jedoch sie zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Auftraggeber tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unseres Brutto-Rechnungsbetrages, die ihm aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung gegen seine Kunden erwachsen, ab, unabhängig davon, ob die Ware verarbeitet oder unverarbeitet weiterveräußert wurde. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Auftraggeber bis auf Widerruf ermächtigt. Wir sind zum Widerruf dieser Einziehungsbefugnis sowie zum Einzug der Forderungen berechtigt, sobald der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird bzw. eine Zahlungseinstellung vorliegt. Im Fall des Widerrufs hat der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszuhändigen, sowie seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
3. Vorstehendes gilt entsprechend für Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder hinsichtlich dieser Vorbehaltsware entstehen, z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
4. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Ist der Dritte nicht in der Lage, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Auftraggeber wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für unsere unter Vorbehaltseigentum gelieferte Ware.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Unter mehreren möglichen Sicherheiten obliegt die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten uns.
VIII. Schutzrechte Dritter
Wird Ware von uns auf der Grundlage von Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben hergestellt, die uns der Auftraggeber zur Verfügung stellt, weisen wir darauf hin, dass wir diese Vorgaben nicht darauf überprüfen, ob hieran Rechte Dritter bestehen. Verletzen solche Vorgaben des Auftraggebers Schutzrechte Dritter und nimmt dieser uns aufgrund dieser Verletzung in Anspruch, hat uns der Auftraggeber von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen freizustellen.
IX. Untersuchung der Ware; Rechte wegen
Mängeln
1.Der Auftraggeber hat die Ware bei Anlieferung, soweit keine Abnahme zu erfolgen hat, unverzüglich gründlich zu untersuchen.
2. Offenkundige Fehler sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen nach Erhalt der Ware, uns gegenüber zu rügen. Verdeckte Fehler sind innerhalb gleicher Frist, gerechnet ab Entdeckung, zu rügen. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen.
3. Eine fernmündliche Rüge oder mündliche Mängelrügen gegenüber Transportpersonal oder Monteuren, auch wenn diese für uns tätig sind, genügen nicht.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, beanstandete Ware am Untersuchungsort zur Besichtigung durch uns oder von uns beauftragte Sachverständige bereit zu halten. In Absprache mit uns kann der Kunde beanstandete Ware auch zurücksenden. Die Kosten der Rücksendung bei berechtigten Beanstandungen tragen wir. Unfrei versandte Ware wird nicht angenommen.
5. Kommt der Auftraggeber seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nach, entfallen Ansprüche wegen nicht gerügter Fehler.
6.Haften wir für Mängel, leisten wir nach unserer Wahl zunächst Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
7. Zur Vornahme aller nach unserer Einschätzung notwendigen Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Auftraggeber die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Auch in dringenden Fällen hat der Auftraggeber uns von auftretenden Mängeln zu informieren.
8. Kosten der Nacherfüllung tragen wir, soweit diese nicht dadurch erh.ht werden, dass die gelieferte Ware an einen anderen als den Erfüllungsort verbracht wurde oder die Kosten unverhältnismäßig sind.
9. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt sie nicht binnen einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Auftraggeber lediglich das Recht zur Minderung zu.
10. Für eventuell weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gilt Ziff. XIII. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
11. Ein von uns zu vertretender und zu beseitigender Mangel liegt in folgenden Fällen nicht vor:
- ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Sache, insbesondere Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung;
- fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte;
- Eingriff in die Steuerung, insbesondere durch Einstellung falscher Parameter;
- natürlicher Verschleiß;
- unzureichende oder fehlerhafte Behandlung, Wartung;
- Einsatz nicht geeigneter Betriebsmittel;
- elektrische, chemische oder elektrochemische Einflüsse, die nicht von uns zu vertreten sind;
- Umwelteinflüsse.
12. Bei unsachgemäßen Arbeiten des Auftraggebers oder eines Dritten, auch unsachgemäßer Nachbesserung, haften wir nicht für aus dieser unsachgemäßen Behandlung entstehende Folgen.
13. Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang.
X. Garantie
1. Wir gewähren – unabhängig von den
Gewährleistungsansprüchen nach Ziff. IX. - auf von uns selbst hergestellte Produkte, mit Ausnahme elektronischer Erzeugnisse, eine Garantie von zwei Jahren. Für alle elektronischen Erzeugnisse (Software) gewähren wir eine Garantie von einem Jahr. Die von uns hergestellte Traktionsbox wird mit einer Garantiezeit von neun Jahren an den Auftraggeber geliefert. Für von uns nicht hergestellte, sondern lediglich gehandelte Produkte reichen wir eventuell vorhandene Herstellergarantien an den Auftraggeber weiter. Innerhalb der Garantiezeit reparieren oder ersetzen wir das von uns gelieferte Teil, wenn dieses einen Fehler zeigt, der nicht auf einen der in vorstehender Ziff. IX. Nr. 9 aufgeführten Umstände zurückzuführen ist.
2. Der Garantieanspruch erlischt, wenn eigenmächtig, ohne vorherige Abstimmung mit uns, Geräte oder einzelne Komponente geöffnet und / oder durch den Auftraggeber verändert bzw. beschädigt werden. Auch bei grob fahrlässigen Bedienungsfehlern, z.B. durch Verpolung, erlischt die Garantie. Des Weiteren erlischt die Garantie, wenn das Teil durch den Auftraggeber oder von dieser beauftragten Dritter unsachgemäß eingebaut wird, Wartungsintervalle nicht eingehalten werden, Anweisungen in Betriebsanleitungen nicht beachtet werden, unsachgemäße Messtechnik, wie z. B. Prüflampen, zum Einsatz kommt.
3. Sind Schweißarbeiten am Fahrzeug bzw. Anhänger oder Anbaugeräten notwendig, sind zum Erhalt der Garantie alle elektrischen Verbindungen, inklusive aller Massepunkte, zum Fahrzeug zu trennen. Dieses gilt auch bei Starthilfe durch Überbrückungskabel, Batterielader oder zusätzliche Batterien.
4. Der Garantieanspruch erlischt schließlich, wenn von uns gelieferte Teile durch Ursachen beschädigt oder zerstört werden, die in der Technik des Kundenfahrzeugs begründet liegen und nicht durch von uns gelieferte Teile ausgelöst wurden.
XI. Reparaturaufträge
1. Reparaturaufträge für von uns gelieferte Teile bedürfen eines schriftlichen, von uns bestätigten Auftrages. Ohne vorherigen Auftrag sind wir berechtigt, zur Reparatur zurückgesandte Ware zurückzuweisen.
2. Nach Vereinbarung des Reparaturauftrages bedarf die Rücksendung der Ware unserer Zustimmung. Wird die Rücksendung der Ware an uns vereinbart, ist der Ware ein schriftliches Fehlerprotokoll beizufügen.
3. Soweit nicht ein Garantiefall oder ein Gewährleistungsfall vorliegt, gehen Versandkosten beim Einsenden im Rahmen eines Reparaturauftrages zu Lasten des Auftraggebers.
4. Die Berechnung von Reparaturaufträgen erfolgt, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, nach Aufwand anhand der von uns angegebenen Reparaturkostensätze.
XII. Stornierung / Rücknahme
1. Unsere Produkte werden auftragsbezogen gefertigt. Die Rücknahme von Produkten im Auslieferungszustand ist möglich, hierfür berechnen wir Rücknahmekosten in Höhe von 50,00 EUR zuzüglich entstandener Versandkosten und Mehrwertsteuer. Die Stornierung eines Auftrages ist ebenfalls möglich, bevor wir Auslieferbereitschaft der Ware mitteilen. Wir behalten uns vor, Bearbeitungskosten in Höhe von pauschal 20,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer bei Stornierung zu erheben. Bei Einzelanfertigungen sind wir im Fall der Auftragsstornierung berechtigt, bereits getätigte Arbeiten, bereits verwendete Materialien und Stornierungskosten zu berechnen.
2. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass vorstehende Kostenpauschalen nicht angefallen oder wesentlich geringer sind.
XIII. Haftung
1. Für Schadenersatzansprüche aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Liegt keine vorsätzliche Vertragsverletzung vor, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Für die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen. Auch in diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
4. Soweit nicht vorstehend etwas anderes bestimmt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
5. Damit wir unsere Produzentenhaftung eingrenzen können, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich alle ihm zugehenden Informationen zuzuleiten, die auf das Vorliegen von Produktmängeln schließen lassen. Dies gilt insbesondere für Reklamationen der Vertragspartner des Kunden. Der Kunde hat uns bei etwaigen Rückrufen unverzüglich und umfassend zu unterstützen.
6. Bei Montagearbeiten in unserer Montagehalle sind Fremdfahrzeuge bzw. neue Maschinen, die noch keine Zulassung erteilt bekommen haben, durch unsere bestehende Haftpflichtversicherung gegen Feuer, Diebstahl und Vandalismus versichert. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind nicht durch uns versichert. Diese sind durch die bestehende Versicherung in Voll/- bzw. Teilkasko des Halters abgesichert. Besteht diese Versicherung der Fahrzeuge nicht, trägt der Kunde die Haftung gegen etwaige Wagnisse allein.
XIV. Software
1. Gehört zur gelieferten Ware Software, wird – soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde – dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die Software einschließlich dazugehöriger Dokumentation mit dem Liefergegenstand zu nutzen.
2. Eine Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung oder Umwandlung in Quellcode ist nur im Rahmen des nach Urhebergesetz Zulässigen gestattet. Herstellerangaben und Copyright-Vermerke darf der Kunde nicht entfernen oder verändern.
3. Weitergehende Rechte an Software oder Dokumentationen stehen dem Kunden nicht zu, insbesondere kein Recht zur Vergabe von Unterlizenzen.
XV. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Ort unseres Firmensitzes.
2. Gerichtsstand, auch für Wechselklagen, ist der Ort unseres Firmensitzes. Wir sind berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Für die Rechtsbeziehungen zum Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechtes und des UN Kaufrechtes, auch wenn unsere Ware ins Ausland geliefert wird. Insbesondere gelten bei Exportlieferungen diese Verkaufsbedingungen.
4. Bei Exportlieferungen werden im Fall des Vorliegens einer gültigen Umsatzsteuer ID-Nummer des Auftraggebers Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen.
5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt.
Stand: Januar 2014